Presseberichte aus Bonn, wo eine solche Unterscheidung mehrheitlich vom Rat beschlossen wurde, lassen zumindest Zweifel an dieser Argumentation aufkommen. „Es bestätigt sich, dass wir in Meckenheim gut beraten waren, der Forderung der BfM auf sofortige Einführung eines differenzierten Hebesatzes nicht zu folgen“, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Rainer Friedrich. „Die Rechtsunsicherheit ist groß, das Risiko bleibt letztlich an den Kommunen und auch den Bürgerinnen und Bürgern hängen.“ In Bonn sei mit zahlreichen Einsprüchen zu rechnen.
Neue Steuermessbeträge plus Differenzierung der Hebesätze – niedriger für Wohnimmobilien, höher für gewerblich und anderweitig genutzte Grundstücke – haben in Bonn laut Presseberichten zu teils erstaunlich hohen Bescheiden geführt: 1300 Euro Grundsteuer sollen für einen Stellplatz, 3600 Euro für eine Auffahrt gezahlt werden, so der General-Anzeiger. Auch Wohnungen, die über einem Geschäft oder einer Arztpraxis liegen, könnten unter den höheren Hebesatz für Gewerbe fallen. „Das ist eine hochkomplexe Thematik; die Entscheidung darüber sollte nicht übers Knie gebrochen werden“, so Friedrich.
Der Rat der Stadt Meckenheim hat dafür gesorgt, dass die weitere Entwicklung abgewartet und Fragen geklärt werden können, ehe das Thema in der nächsten Ratsperiode erneut aufgegriffen wird. „Die CDU ist nicht grundsätzlich gegen eine Differenzierung der Hebesätze“, betont Friedrich. „Aber mal eben zustimmen, weil etwas gut klingt, ohne über die Nebeneffekte nachzudenken – das ist nicht unsere Sache.“
Bild: CDU/Christiane Lang
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