FU Meckenheim feiert die Mütter des Grundgesetzes

05.09.2023

Kürzlich vor 75 Jahren konstituierte sich der parlamentarische Rat. Vier Frauen waren darunter: Helene Weber (CDU), Helene Wessel (Zentrum) sowie Frederike Nadig und Elisabeth Selbert (beide SPD). Sie sind heute noch bekannt als die Mütter des Grundgesetzes.

In Artikel 3 des Grundgesetzes ist festgeschrieben, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau fördert und bestehende Nachteile beseitigt. Es ist auch schon viel erreicht worden: Seit 1962 dürfen Frauen ein eigenes Bankkonto eröffnen, seit 1977 arbeiten gehen, ohne die Erlaubnis ihres Mannes einholen zu müssen. 1979 wurden Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld eingeführt. Seit 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, um nur einige Meilensteine zu erwähnen.

Berufstätige Frauen sind längst kein Einzelfall mehr, auch Frauen in Führungspositionen nicht. Dennoch zeigen Gender Pay Gap, Digital Gender Gap, Gender Gap Arbeitsmarkt etc. die Wirklichkeit auf und wie eklatant die Unterschiede trotz angepasster Rechtsansprüche und Rahmenbedingungen sind.

Heute kämpfen wir Frauen nicht mehr für radikalen gesetzlichen Wandel, nicht für die Schaffung von Präzedenzfällen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Selbstverständlichkeiten in unseren Köpfen und unserer Kultur, in Tradition und Moral anerkannt und gelebt werden. Denn auch heute hören wir viel zu oft die Fragen: Wie, Sie wollen Kinder? Wie stellen Sie sich die Betreuung der Kinder vor? Simone de Beauvoir schrieb schon 1949 in Das andere Geschlecht, die Befreiung der Frau muss eine kollektive sein und das hat sich bis heute nicht geändert. Es ist immer noch nicht damit getan, ein Zeichen zu setzen. Wir Frauen müssen uns weiterhin aktiv mit den Barrieren auseinandersetzen und uns wieder und wieder motivieren, diese zu überwinden.

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