Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Meckenheim hat sich zum Ziel gesetzt, bei den kommenden Haushaltsberatungen eine weitere Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B zu vermeiden. „Wir müssen die Lücke von 1,3 Millionen Euro, die wahrscheinlich im Zuge der Grundsteuerreform entstehen wird, mit weiteren Einsparungen, Standardabsenkungen oder Mehreinnahmen an anderer Stelle schließen“, sagt die finanzpolitische Sprecherin Sabrina Gutsche. „Das wird alles andere als leicht sein. Aber eine substanzielle Anhebung ist unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zumutbar und auch nicht zu vermitteln.“
Die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erzwungene Reform soll eigentlich für die Kommunen „aufkommensneutral“ sein, das heißt, sie sollen nicht weniger Grundsteuer einnehmen als vorher. Um dies zu erreichen, können sie die Hebesätze der Steuern A und B anpassen, müssen dies aber nicht tun. Entscheiden sie sich dagegen, können geringere Einnahmen die Folge sein. Für die Stadt Meckenheim ergibt sich nach den Berechnungen der Kämmerin Pia-Maria Gietz bei gleichbleibendem Hebesatz das Minus von 1,3 Millionen Euro.
„Wenn wir es beim bisherigen Hebesatz belassen, heißt das aber nicht unbedingt, dass die Grundsteuerlast für alle gleich bleibt“, betont Sabrina Gutsche. Je nach Steuermessbetrag für das Wohnhaus oder die Wohnung könne sie sich nach unten, aber auch nach oben verändern. Darauf hat der Rat der Stadt keinen Einfluss. Das Finanzamt hat bei der Neubewertung von Gebäuden teils höhere Messbeträge angesetzt und teils niedrigere; in der Summe ist die Bewertung allerdings gesunken, was zu der Finanzlücke führt.
Die CDU-Fraktion wird sich noch im Detail mit den Fragen, ob nach Wohngebäuden und Firmengrundstücken unterschieden werden soll und ob eine Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke ratsam ist, befassen. Es fehlen noch zu viele Fakten, um hier zu einer Entscheidung zu kommen.
Empfehlen Sie uns!