Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat im Wege eines Eilbeschlusses entschieden, dass der für den 6. September geplante verkaufsoffene Sonntag in Meckenheim nicht stattfinden darf. Die entsprechende Verordnung der Stadt ist ausgesetzt.
Dies bedeutet, dass die Geschäfte in Meckenheim nicht an diesem Sonntag und an drei weiteren Sonntagen im zweiten Halbjahr öffnen dürfen, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. Die Entscheidung des OVG Münster fiel am Freitagnachmittag“
(Auszug aus der Pressemitteilung der Stadt Meckenheim)
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